
Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Unter Umständen ist auch Zubehör mitversichert.
Es können folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich können weitere Elementarschäden mitversichert werden.
Banken verlangen bei kreditfinanzierten Gebäuden oft eine Gebäudefeuerversicherung zur Sicherung von Darlehen. Seit dem Wegfall von Pflicht- und/oder Monopolrechten zum 1. Juli 1994 (Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft vom 18. Juni 1992) kann der Gebäudeversicherer zu allen Risiken in der gesamten BRD frei gewählt werden.
Die Gebäudeversicherung wird mittels des gleitenden Neuwertfaktors dynamisiert, d.h. an die Wertentwicklung der Gebäude angepasst.
In der Schweiz (wie auch in der ehemaligen DDR) ist die Gebäudeversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch und die Verwaltung erfolgt durch die kantonalen Gebäudeversicherer. Bei den sogenannten GUSTAVO-Kantonen kann die Gebäudeversicherung mit privaten Versicherungen abgeschlossen werden. Einzig in den Kantonen Wallis und Tessin ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch.
Wichtig für die Beurteilung der Risiken eines Gebäudes und damit für die Höhe der Versicherungsprämie sind:
Der Gebäudeversicherer ist gehalten, den Versicherungsnehmer ordnungsgemäß zu unterrichten, damit keine Unterversicherung eintritt.
Quelle: Wikipedia