Allemeine Informationen zum Thema Strompreise

Tarife Vergleich

Strompreisbestandteile

Der Strompreis setzt sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen. Die nachfolgend genannten prozentualen Anteile beziehen sich auf die Situation bei den Haushaltskunden.

Energielieferung

Der Preis für die Stromlieferung, als Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Arbeit (Stromerzeugung). Er wird weitgehend durch die Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten für Strom wie beispielsweise der EEX, einer Strombörse in Leipzig, bestimmt. Diese Kosten machen ca. 23% des Strompreises aus. Der Preisanteil für die Energielieferung beinhaltet auch die Marge bzw. den Gewinn des Energieversorgers, da die anderen Preisbestandteile staatlich reguliert (Netznutzung) oder festgelegt (Abgaben und Steuern) sind. Etwaige Kosten für CO2-Emissionsrechte sind aufgrund ihres Opportunitätskosten-Charakters in dem Energiekostenanteil enthalten.

Netznutzung

Das Netznutzungsentgelt, als staatlich reguliertes Entgelt für den Transport und die Verteilung durch den örtlichen Verteilnetzbetreiber. Ungefähr 36% des Strompreises beruhen auf diesem Preisbestandteil.

Steuern und Abgaben

    * Die Konzessionsabgabe, als Entgelt für die Einräumung von Wegerechten durch die Kommunen.
    * Die KWK-Umlage nach dem "Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz" (KWK-G) zur Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
    * Die EEG-Umlage nach dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien.
    * Die Stromsteuer (Ökosteuer) zur Förderung klimapolitischer Ziele sowie zur Absenkung, bzw. Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes.
    * Die Mehrwertsteuer.

Ca. 41% des Strompreises gehen auf Steuern und Abgaben zurück.

Abrechnung der Strompreise

Die Abrechnung der Strompreise erfolgt zu den jeweiligen Konditionen gemäß dem zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgeschlossenen Stromliefervertrag. Die Kunden können in 3 Gruppen eingeteilt werden: Privatkunden (Haushaltkunden), Gewerbekunden (Handwerk, Kleingewerbe) und Sonderkunden (Großunternehmen). Die Stromtarife können in verschiedene Preisbestandteile gegliedert werden. Nicht jeder Tarif muss alle der hier beschriebenen Preiskomponenten aufweisen. Gerade im Sonderkundenbereich können je nach Energieversorgungsunternehmen sehr individuelle Tarifsysteme auftreten.
Die Stromsteuer, die KWK-Umlage sowie EEG-Umlage, die Konzessionsabgabe und das Netznutzungsentgelt werden bei den Haushalts- und Gewerbetarifen, je nach Lieferant, entweder in den Rechnungen separat ausgewiesen, oder sind in den Arbeitspreisen bereits enthalten. In Abrechnungen nach Sondertarifen ist die separate Ausweisung inzwischen Pflicht. Die Umsatzsteuer wird stets separat auf den Rechnungen ausgewiesen.

Jährlicher Durchschnittsstrompreis in Deutschland

Die folgende Tabelle gibt den Durchschnittssstrompreis pro Kilowattstunde (kWh) für private Haushalte an. Der Musterhaushalt ist eine Wohnung von 90 m² Größe mit einem Jahresverbrauch von 3.500 KWh, von denen 1.300 KWh in der Schwachlastzeit (Nachtstunden) auftreten. Der angegebene Preis versteht sich ohne Steuern zu Preisen jeweils am 1. Januar jeden Jahres:
Durchschnittsstrompreis Jahr  Euro je kWh  Veränderung
1996  0,1320  
1997  0,1270  -0,0050
1998  0,1256  -0,0014
1999  0,1277  +0,0021
2000  0,1191  -0,0086
2001  0,1220  +0,0029
2002  0,1261  +0,0041
2003  0,1267  +0,0006
2004  0,1259  -0,0008
2005  0,1334  +0,0075
2006  0,1374  +0,0040
2007  0,1433  +0,0059

Quelle: Eurostat

Haushaltstarife

Sie bestehen in der Regel aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis. Dadurch ist das Tarifsystem verständlicher und einfacher durch den Verbraucher nachvollziehbar.

    * Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)

    Dies ist das Entgelt je verbrauchter Einheit an elektrischen Arbeit in Euro pro Kilowattstunde (EUR/kWh). Das gesamte Arbeitsentgelt ergibt sich aus der verbrauchten Strommenge multipliziert mit dem Arbeitspreis.

    * Bereitstellungs- und Verrechnungspreis (verbrauchsunabhängig)

    Beide Preise dienen dazu die Kosten für die Lieferbereitschaft, die Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), die Verbrauchsmessung (Ablesung) sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso abzudecken. Es wird pro Monat oder Jahr, zumeist aber taggenau abgerechnet. Der Bereitstellungspreis ergibt sich aus den Kosten der Bereitstellung des elektrischen Stromes für den Verbraucher, der Verrechnungspreis wird aus der Art des Stromzählers und des weiteren Zubehörs des Stromversorgers an der Übergabestelle an den den Endverbraucher ermittelt.

Gewerbetarife

Zumeist bestehen auch diese Tarife aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis, wobei sich der Grundpreis in einen Verrechnungspreis und einen festen Leistungspreis aufgliedern kann. Auch diese Tarife sind gut für den Verbraucher nachvollziehbar.

    * Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
    * Grundpreis (verbrauchsunabhängig)
          o Verrechnungspreis

        Er beinhaltet die Kosten für die Messeinrichtung, die Verbrauchsmessung sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso.

    *
          o Fester Leistungspreis

        Er deckt die Kosten für die Lieferbereitschaft ab.

Sondertarife

Die hierfür angebotenen Tarifsysteme können sich stark voneinander unterscheiden und sind im Vergleich zu Haushalts- und Gewerbetarifen etwas komplexer. Die mangelnde Nachvollziehbarkeit derartiger Tarifsysteme liegt zumeist nur an deren mangelhafter Darstellung auf der Stromrechnung.

    * Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
    * Leistungspreis (verbrauchsabhängig)

    Dies ist das Entgelt für den höchsten Leistungsmittelwert eines Jahres, also Euro pro Kilowatt (Euro/kW/Jahr). Anzutreffen ist auch die Mittelbildung aus den höchsten 2 oder 3 innerhalb eines Lieferjahres aufgetretenen monatlichen Leistungsmittelwerten. Eine monatliche Abrechnung der benötigten Leistung ist auch möglich.

    * Grund- und Messpreis (verbrauchsunabhängig)
    * Blindmehrarbeit (verbrauchsabhängig und sofern nicht ausreichend kompensiert)

Grundsätzliche Unterschiede der angebotenen Stromlieferverträge [Bearbeiten]

Energieversorgungsunternehmen bieten ihren Kunden zwei Arten von Stromlieferverträgen an:

Grundversorgung

Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet Tarife anzubieten, zu denen Jedermann das Recht hat, mit elektrischer Energie beliefert zu werden. Diese Tarife wurden in der Vergangenheit als die sogenannten "Allgemeinen Tarife" bezeichnet. Nach der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sie als Tarife zur Grundversorgung bezeichnet. Diese Tarife unterliegen gemäß der Bundestarifordnung Elektrizität bis Mitte 2007 der Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden und müssen dort von den Energieversorungsunternehmen beantragt werden. Durch den Bezug von Elektrizität kommt automatisch ein Liefervertrag zu den "Allgemeinen Tarifen" zustande. Sie haben eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Größere Haushalte, Gewerbe und Industrie bekommen mit Sonderverträgen in der Regel günstigere Konditionen.

Sonderverträge

Die Strompreise der Sonderverträge unterliegen nicht der Preiskontrolle der Landesbehörden sondern dem Wettbewerb auf dem Strommarkt. Sonderverträge werden mit dem Kunden schriftlich abgeschlossen. Üblich sind Vertragslaufzeiten von ein bis zwei Jahren. Ein Rechtsanspruch auf diese Verträge besteht nicht. Sonderverträge sind häufig preisgünstiger als die Grundversorgungstarife.

Allgemeines zu den Tarifen

Grundsätzlich besteht der Strompreis aus einem variablen Arbeitspreis und einem Grundpreis, welcher aus einem festen Verrechnungspreis und bei Großkunden zusätzlich aus einem Leistungspreis besteht. Gestaffelt nach dem Stromverbrauch und dem Leistungsbedarf bieten die Energieversorgungsunternehmen unterschiedliche Tarife an. Es gibt Single-Tarife, bei denen zu einem geringen Verrechnungspreis/Grundpreis ein höherer Arbeitspreis/kWh hinzukommt, umgekehrt kann man mit einem Familientarif bei einem höheren Verrechnungspreis einen geringeren Arbeitspreis bezahlen, der dem Familienverbrauch entgegenkommt. Eine weiter Möglichkeit ist eine Verrechnungspreis kombiniert mit einem günstigen Arbeitspreis bis zu einer bestimmten Abnahmemenge, bei deren Überschreitung ein höherer Arbeitspreis fällig wird. Des Weiteren werden teure Ökotarife angeboten die zu 100% aus regenerativen Energien bestehen (sollen) und Schwachlasttarife, das sind günstige Tarife sofern man den Strom zu Nebenzeiten (meist zwischen 22 und 6 Uhr und 12 und 13 Uhr) bezieht. Auch besteht die Möglichkeit zwei Tarife vertraglich zu vereinbaren. Die verbrauchten Strommengen werden an einem Zweitarifzähler z.B. durch eine Umschaltuhr gezählt und der Preis damit getrennt berechnet.

Abrechnungsbeispiele

Singlehaushalt

Abrechnung des Stromverbrauchs nach einem typischen Haushaltstarif (Grundversorgung).
Verbrauchsermittlung
Sparte  Zähler-Nr.  ZW*  Datum  Zählerstand  Art**  Verbrauch  Faktor  Abzurechnender
Verbrauch
Strom  S00985632  ET  23.09.2007  8.270  01A    
   31.12.2007  8.640  02S    
   21.09.2008  9.370  01A  1.100  1  1.100 kWh
Betragsermittlung
Tarif  Zone  Zeitraum  Menge  Tage  Preis  Betrag (€)
Arbeitspreis HT  1  23.09.07 - 31.12.07  370   0,142500 €/kWh  52,73
Arbeitspreis HT  1  01.01.08 - 21.09.08  730   0,147500 €/kWh  107,68
Bereitstellungspreis  1  23.09.07 - 31.12.07  1  100  35,00 €/Jahr  9,59
Bereitstellungspreis  1  01.01.08 - 21.09.08  1  264  40,00 €/Jahr  28,93
Verrechnungspreis  1  23.09.07 - 31.12.07  1  100  25,00 €/Jahr  6,85
Verrechnungspreis  1  01.01.08 - 21.09.08  1  264  30,00 €/Jahr  21,70
Stromsteuer  1  23.09.07 - 21.09.08  1100   0,020500 €/kWh  22,55
     Nettosumme Strom  250,03
     Umsatzsteuer (19%)  47,51
     Bruttogesamtsumme  297,54

*Legende zu ZW (Zählwerk):
ET - Eintarifzähler, DT - Doppel- bzw. Zweitarifzähler
**Legende zu Art (Ablesegrund):
01 Turnusablesung, 02 Abgrenzung, S geschätzt, A abgelesen.


Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung, die Konzessionsabgabe, die Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Kosten für die Netzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen, die Abgaben wiederum nicht. Auf der Rechnung muss auch die Energieträgerverwendung zur abgerechneten Stromlieferung angegeben werden.

Sondervertragskunde

Abrechnung des Energieverbrauchs bei einem Großkunden nach Monatsleistungspreis.
Verbrauchsermittlung für Zählpunkt DE 000815 01815 00000000000000000815
ZW*  von  bis  Zählerstand
alt  Zählerstand
neu  Differenz  Wandler-
faktor  Verbrauch
WHT  01.06.2007  30.06.2007  130.409,25  144.622,03  14.212,78  40  568.512 kWh
WNT  01.06.2007  30.06.2007  143.194,60  156.836,54  13.641,94  40  545.677 kWh
LSTG  01.06.2007  30.06.2007  35,398  82,348  46,950  40  1.878,4 kW
BHT  01.06.2007  30.06.2007  11.697,06  13.573,46  1876,40  40  75.056 kVArh
BNT  01.06.2007  30.06.2007  12.949,73  14.470,01  1.520,28  40  60.811 kVArh
Betragsermittlung für Zählpunkt DE 000815 01815 00000000000000000815
Bezeichnung  von  bis  Verbrauch  Preis  Betrag (€)
Leistungspreis  01.06.2007  30.06.2007  1.878,4 kW  5,50000 €/kW  10.331,20
Arbeitspreis HT  01.06.2007  30.06.2007  568.512 kWh  0,07430 €/kWh  42.240,44
Arbeitspreis NT  01.06.2007  30.06.2007  545.667 kWh  0,04430 €/kWh  24.173,05
KWKG  01.06.2007  30.06.2007  8.333 kWh  0,00289 €/kWh  24,08
KWKG (vergünstigt)  01.06.2007  30.06.2007  1.105.856 kWh  0,00050 €/kWh  552,93
EEG  01.06.2007  30.06.2007  1.114.189 kWh  0,00880 €/kWh  9.804,86
Stromsteuer  01.06.2007  30.06.2007  1.114.189 kWh  0,02050 €/kWh  22.840,87
Messpreis  01.06.2007  30.06.2007  30 Tage  960 €/ 365 Tage  78,90
Trafomiete  01.06.2007  30.06.2007  30 Tage  1.424 €/ 365 Tage  117,04
Blindmehrarbeit  01.06.2007  30.06.2007  0 kVArh  0,01090 €/kVArh  0,00
    Nettobetrag  110.163,73
    Umsatzsteuer (19%)  20.931,11
    Rechnungsbetrag  131.094,84

*Legende zu ZW (Zählwerk):
WHT - Hochtarif Wirkarbeit, WNT - Niedertarif Wirkarbeit, LSTG - Leistung , BHT - Hochtarif Blindarbeit , BNT - Niedertarif Blindarbeit


Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung sowie für die Konzessionsabgabe. Die Kosten für die Netzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen. Auf der Rechnung muss auch die Energieträgerverwendung zur abgerechneten Stromlieferung angegeben werden.

Quelle: Wikipedia



Lesen Sie auch

Allemeine Informationen zum Thema Strompreise Strompreisbestandteile Der Strompreis setzt sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen. Die... 

mehr  mehr

Erfahrungsberichte zum Thema: Strompreise und Anbieter Erfahrungsberichte zum Thema: Strompreise. Hier können Sie Ihre Erfahrungen oder gute... 

mehr  mehr

Der grosse Strompreise Vergleich bei Tarife-Vergleich.com Vergleichen Sie bei uns über 8.000 Tarife aus dem Strompreise Jungle auf einmal. Schnell,... 

mehr  mehr